Anfrage Kreistag: Inobhutnahme von Jugendlichen durch das Kreisjugendamt Germersheim
Sehr geehrter Herr Landrat,
die AfD Fraktion bittet um Unterrichtung und Beantwortung, wie viele Jugendliche in den Jahren 2014 – 2018 vom Kreisjugendamt Germersheim, gemäß § 42 SGB VIII und § 8a, in Obhut genommen wurden.
- In wie vielen Fällen wurde das Gericht angerufen?
- In wie vielen Fällen war dringende Gefahr für das Kindeswohl gegeben, ohne dass die familiengerichtliche Entscheidung eingeholt werden konnte?
- In wie vielen Fällen wurde eine sozialpädagogische Familienhilfe gewährt und in Anspruch genommen?
- Wie viele Kinder und Jugendliche mussten dauerhaft entzogen werden?
- Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Pflegefamilien gegeben?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Entzugsdauer bis zur Rückgabe an die Sorgeberechtigten?
- Wie ist die durchschnittliche Alterspyramide der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen?
- Gibt es im Kreis Germersheim Perspektivgruppen und wie stark sind diese frequentiert?
- Wie viele Kinder und Jugendliche von Migrantenfamilien sind prozentual von der Inobhutnahme betroffen? Um wie viele Fälle handelt es sich?
- Wie werden die Familienhilfen bzw. Hilfsprogramme von betroffenen Migrantenfamilien angenommen?
- Was sind die Hauptgründe für die Inobhutnahme im Kreis Germersheim?
Mit freundlichen Grüßen
Franz Siarsky
Vorsitzender der AfD Fraktion im Kreistag Germersheim
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